Erbschaftsgutachten: So reduzieren Sie Ihre Erbschaftssteuer effektiv

Eine Erb­schaft bringt nicht nur Freu­de, son­dern oft auch finan­zi­el­le Belas­tun­gen durch Erb­schafts­steu­er mit sich. Der Nach­weis eines gerin­ge­ren gemei­nen Wer­tes der geerb­ten Immo­bi­lie kann hier erheb­li­che Erspar­nis­se bedeu­ten. Erfah­ren Sie, wie die Sach­ver­stän­di­gen­kanz­lei Tor­ben Affel­ski Ihnen hilft, den kor­rek­ten Wert zu ermit­teln und Steu­ern zu spa­ren.

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Ob Neu­ig­kei­ten, wich­ti­ge Ände­run­gen oder nütz­li­che und gewinn­brin­gen­de Tipps, wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den. Schau­en Sie daher öfters mal vor­bei und ver­pas­sen Sie nichts.

Der Erhalt einer geerb­ten Immo­bi­lie ist oft mit gemisch­ten Gefüh­len ver­bun­den. Neben der emo­tio­na­len Bedeu­tung steht vor allem die finan­zi­el­le Belas­tung im Fokus, ins­be­son­de­re durch die Erb­schafts­steu­er. Doch es gibt eine effek­ti­ve Mög­lich­keit, die­se Steu­er­last zu sen­ken: der Nach­weis des soge­nann­ten “gerin­ge­ren gemei­nen Wer­tes”. Ein pro­fes­sio­nel­les Erb­schafts­gut­ach­ten kann hier­bei ent­schei­dend sein und Ihnen erheb­li­che Steu­er­erspar­nis­se ver­schaf­fen.

Was versteht man unter dem geringeren gemeinen Wert?

Der gemei­ne Wert, auch als Ver­kehrs­wert bekannt, beschreibt den Preis, den eine Immo­bi­lie unter nor­ma­len Markt­be­din­gun­gen erzie­len wür­de. Das Finanz­amt legt die­sen Wert oft pau­schal fest, basie­rend auf stan­dar­di­sier­ten Berech­nungs­mo­del­len. Die­se Ein­schät­zung berück­sich­tigt jedoch nicht immer indi­vi­du­el­le Gege­ben­hei­ten der Immo­bi­lie, wie etwa den bau­li­chen Zustand, die Lage oder aktu­el­le Markt­ent­wick­lun­gen.

Hier setzt der Nach­weis des gerin­ge­ren gemei­nen Wer­tes an. Liegt der tat­säch­li­che Ver­kehrs­wert unter dem vom Finanz­amt fest­ge­leg­ten Wert, kön­nen Sie mit einem fun­dier­ten Gut­ach­ten die Dif­fe­renz nach­wei­sen. Dies ist beson­ders bei Immo­bi­li­en in sanie­rungs­be­dürf­ti­gem Zustand oder in weni­ger gefrag­ten Lagen von gro­ßer Bedeu­tung.

Der Ablauf eines Erbschaftsgutachtens

Ein Erb­schafts­gut­ach­ten durch die Sach­ver­stän­di­gen­kanz­lei Tor­ben Affel­ski erfolgt in meh­re­ren prä­zi­se abge­stimm­ten Schrit­ten, um ein zuver­läs­si­ges Ergeb­nis zu erzie­len:

Zunächst neh­men wir Ihre Anfra­ge ent­ge­gen und bespre­chen Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on. In einem per­sön­li­chen Gespräch klä­ren wir den Umfang des Gut­ach­tens und Ihre spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen. Anschlie­ßend folgt die Besich­ti­gung der Immo­bi­lie. Vor Ort erfas­sen wir alle rele­van­ten Merk­ma­le, den bau­li­chen Zustand sowie Beson­der­hei­ten, die den Wert beein­flus­sen könn­ten.

Nach der Besich­ti­gung beginnt die Daten­er­he­bung und Ana­ly­se. Hier­bei wer­den Markt­da­ten, Ver­gleichs­ob­jek­te und wei­te­re rele­van­te Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­tra­gen. Mit­hil­fe aner­kann­ter Bewer­tungs­ver­fah­ren, wie dem Vergleichswert‑, Ertrags­wert- oder Sach­wert­ver­fah­ren, ermit­teln wir den tat­säch­li­chen Ver­kehrs­wert Ihrer Immo­bi­lie zum Stich­tag des Erb­falls.

Das Ergeb­nis die­ser Ana­ly­se wird in einem detail­lier­ten Gut­ach­ten zusam­men­ge­fasst. Die­ses Doku­ment erklärt nach­voll­zieh­bar, war­um der ermit­tel­te Wert unter dem vom Finanz­amt fest­ge­setz­ten Wert liegt. Abschlie­ßend über­ge­ben wir Ihnen das Gut­ach­ten und ste­hen Ihnen für Rück­fra­gen zur Ver­fü­gung.

Ihre Vorteile mit einem Erbschaftsgutachten

Ein pro­fes­sio­nell erstell­tes Erb­schafts­gut­ach­ten bie­tet Ihnen zahl­rei­che Vor­tei­le. Der wohl größ­te Nut­zen liegt in der mög­li­chen Steu­er­erspar­nis. Durch den Nach­weis eines nied­ri­ge­ren Ver­kehrs­wer­tes kön­nen Sie Ihre Erb­schafts­steu­er signi­fi­kant redu­zie­ren. Dar­über hin­aus schaf­fen Sie Trans­pa­renz und Sicher­heit: Sie erhal­ten eine objek­ti­ve, unab­hän­gi­ge Bewer­tung, die auch in recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen Bestand hat.

Ein wei­te­rer Vor­teil ist die Rechts­si­cher­heit. Ein Gut­ach­ten von zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen wird von den Finanz­be­hör­den aner­kannt und mini­miert das Risi­ko von Nach­prü­fun­gen oder Strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt. Dank unse­rer neu­tra­len und unab­hän­gi­gen Arbeits­wei­se kön­nen Sie sich dar­auf ver­las­sen, dass der tat­säch­li­che Wert Ihrer Immo­bi­lie kor­rekt ermit­telt wird.

Warum Sie sich für die Sachverständigenkanzlei Torben Affelski entscheiden sollten

Unse­re Kanz­lei steht für Exper­ti­se, Qua­li­tät und Kun­den­nä­he. Mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung in der Immo­bi­li­en­be­wer­tung erstel­len wir fun­dier­te und ver­läss­li­che Gut­ach­ten. Als zer­ti­fi­zier­te Sach­ver­stän­di­ge arbei­ten wir nach den höchs­ten Stan­dards der Bran­che, um Ihnen ein höchs­tes Maß an Qua­li­tät und Rechts­si­cher­heit zu bie­ten.

Beson­ders wich­tig ist uns der per­sön­li­che Kon­takt zu unse­ren Kun­den. Wir legen gro­ßen Wert auf eine indi­vi­du­el­le Bera­tung, um Ihre spe­zi­fi­schen Anlie­gen best­mög­lich zu berück­sich­ti­gen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur ein Gut­ach­ten zu lie­fern, son­dern Sie wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses kom­pe­tent zu beglei­ten.

Jetzt handeln und Steuervorteile sichern

Möch­ten Sie Ihre Erb­schafts­steu­er mini­mie­ren? Dann zögern Sie nicht län­ger. Las­sen Sie den tat­säch­li­chen Ver­kehrs­wert Ihrer Immo­bi­lie von uns ermit­teln und pro­fi­tie­ren Sie von erheb­li­chen Steu­er­erspar­nis­sen.

Kon­tak­tie­ren Sie uns jetzt – wir bera­ten Sie ger­ne per­sön­lich und unter­stüt­zen Sie kom­pe­tent bei Ihrem Erb­schafts­gut­ach­ten

 

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